Dächer

Grundsätzlich wird hierbei zwischen Steildach und Flachdach unterschieden.

Steildach

Steildach: über 22° oder 30° Dachneigung; gelegentlich wird der Begriff Steildach auch synonym zu geneigtem Dach benutzt. Dann spricht man schon ab 7° von einem Steildach.

  • Geneigtes Dach: >10° (Deutsche Bauordnungen); >7° (DIN1055)

  • Flachgeneigtes Dach: 10°-22°, gelegentlich auch bis 30° Dachneigung



Steildächer werden in der Regel mit kleinformatigen Dachdeckelementen verkleidet. Am Beliebtesten sind nach wie vor Tondachziegel, Betondachsteine und Schiefer.



Flachdach

Flachdächer sind Dächer, die keine oder (häufiger) nur eine geringe Dachneigung aufweisen. Es gibt verschiedene Obergrenzen, bis zu denen von Flachdach gesprochen wird:

  • Landesbauordnungen in Deutschland: bis 10° (17,6 %)

  • Österreich: bis 5° (8,8 %)

  • Empfehlung Flachdachrichtlinien: 1°), besser 5 % (2,9°)

  • DIN 18531 Dachabdichtungen

Flachdächer sind bei allen Gebäudetypen vorzufinden. Vorteile von Flachdächern mit Abdichtung gegenüber geneigten Dächern mit Dachdeckung:

  • Geringes Eigengewicht der Dachhaut

  • Erweiterte Nutzungsmöglichkeit (zum Beispiel Dachterrassen, begrünte Flächen, Parkdecks, Aufstellung und leichte Zugänglichkeit für technische Aggregate)

  • Belichtungsmöglichkeit für innenliegende Räume

  • Gestalterische Freiheit im Grundriss (auch für spätere Erweiterungen)

Bei Flachdächern im Geschossbau ist die oberste raumabschließende Geschossdecke im Normalfall Bestandteil der Dachkonstruktion. Meist handelt es sich dabei um Stahlbetonmassivplatten, Profilbleche oder Stahlbetontragwerke. Auf flachgeneigten Holzdachkonstruktionen sind abgedichtete Flachdachflächen auch möglich, wenngleich seltener. Dachtragwerk und Dachaufbau bedingen sich gegenseitig und müssen bei der Planung als Einheit betrachtet werden.